Erklärung zum Stand der
Umsetzung nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Erklärung zum Stand der Umsetzung nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Inhalt:
Wir, Pfizer Deutschland GmbH ("Pfizer"), bekennen uns zur Achtung der unter dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ("LkSG") geschützten Menschenrechte und umweltrechtlichen Belange innerhalb unserer Lieferkette und betrachten den Schutz dieser Rechte und Pflichten als zentrales Element. Wir setzen dabei geltendes Recht um, respektieren die vom LkSG geschützten international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogenen Pflichten und tragen Sorge dafür, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit derartigen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen. Insbesondere verurteilen wir Kinder- und Zwangsarbeit, Sklaverei und (modernen) Menschenhandel sowie Diskriminierungen. Wir bekennen uns darüber hinaus zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Schutz der Koalitionsfreiheit unserer Arbeitnehmenden.
Diese Erklärung von Pfizer wurde am 16. Dezember 2022 von der Unternehmensleitung verabschiedet.
Die in dieser Erklärung dargestellten Prinzipien gelten sowohl für unseren eigenen Geschäftsbereich, d.h. für alle unsere Beschäftigten, als auch für unsere Zulieferer in der Lieferkette. Zudem erwarten wir von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Einhaltung unserer Prinzipien verpflichten und angemessene und wirksamen Prozesse entwickeln und verankern, um sowohl die von uns entdeckten Risiken und Verletzungen zu adressieren und zu unterbinden als auch weitere mögliche Risiken zu ermitteln.